Beratung zu Bildung und Beruf
Kostenfreie Beratung zur persönlichen oder beruflichen Weiterbildung ebenso für Unternehmen zur Weiterbildung ihrer Beschäftigten
Wer wird gefördert
Bildungsinteressierte und Unternehmen, die sich für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten einsetzen und dafür Unterstützung benötigen.
Was wird gefördert
Als erste Anlaufstelle informiert die Bildungsberatung Berlin alle, die sich weiterbilden oder beruflich umorientieren möchten. Dort finden Sie die richtigen Beratungsstellen mit Adresse und Ansprechperson, können sich online beraten lassen oder mit anderen Ratsuchenden Erfahrungen im Chat austauschen.
Wichtige Förderbedingungen
Die einzelnen Beratungsstellen finden Sie über den genannten Link.
Link zur Website
Kontakt
k.o.s GmbH Am Sudhaus 2 12053 Berlin T. +49 30 288 7565 10 F. +49 30 288 7565 21 info@kos-qualitaet.de www.kos-qualitaet.de
Hinweis
Das Netzwerk Bildungsberatung Berlin ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Maßnahmen zur Aktivierung bzw. beruflichen Eingliederung ermöglichen Arbeitslosen eine passegenau Eingliederung.
Wer wird gefördert
Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung wegen eines Qualifikationsdefizits erhalten KundInnen der Bundesagentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Finanzierung der Maßnahme.
Was wird gefördert
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Möglich sind auch Maßnahmen, die mehrere dieser Elemente beinhalten. Teile der Maßnahme können auch bei einem Arbeitgeber mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen durchgeführt werden. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Für die Durchführung und Organisation dieser Maßnahmeteile ist der Maßnahmeträger verantwortlich.
Wichtige Förderbedingungen
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
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Kontakt
Agentur für Arbeit/Jobcenter: Service-Hotline für Arbeitnehmer/innen: 0800-4555500
Hinweis
Die Agentur für Arbeit kann das Maßnahmeziel, die Dauer und den Maßnahmeinhalt im Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein festlegen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional beschränkt werden.
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Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Ratsuchende erhalten Unterstützung um Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, auch in Deutschland formal anerkennen zu lassen.
Wer wird gefördert
Arbeitnehmer/innen und Fachkräfte, die außerhalb Deutschlands einen beruflichen Abschluss erlangt haben, der in Deutschland anerkannt werden soll.
Was wird gefördert
Die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen gehört zu den wichtigsten Aufträgen des IQ Landesnetzwerk Berlin. Wir beraten und unterstützen rund um das Thema Anerkennung.
Beratungsstellen im IQ Landesnetzwerk Berlin Sie erfahren hier, ob für Ihre Berufsqualifikation eine formale Anerkennung möglich und nötig ist sowie wie und wo Sie einen Antrag stellen können.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
Informationen zu weiteren, für die Anerkennung zuständigen Stellen, finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/bjw/anerkennung/
Hinweis
Das Förderprogramm “Integration durch Qualifizierung (IQ)” wird gefördert durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Das IQ Landesnetzwerk Berlin wird koordiniert durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
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Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte
Förderung der Ausbildung und Beschäftigung für Menschen mit Schwerbehinderung.
Wer wird gefördert
Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen
Was wird gefördert
Finanzielle Leistungen
an Arbeitgeber
Investitionen in die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze und behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, inklusive technischer Ausstattung.
Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung: In bestimmten Fällen können Ausbildungsgebühren oder andere Kosten für die Berufsausbildung übernommen werden.
an ArbeitnehmerInnen
Technische Arbeitshilfen, die speziell auf die Bedürfnisse des/r schwerbehinderten Arbeitnehmers/in zugeschnitten sind.
Arbeitsassistenz als arbeitsbezogene personale Hilfestellung für schwerbehinderte Beschäftigte mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Berufliche Weiterbildung um die beruflichen Kenntnisse zu erhalten oder weiterzuentwickeln.
Kraftfahrzeug: Kosten für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges, wenn es zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes erforderlich ist, behinderungsbedingt notwendige Zusatzausrüstung und - abhängig vom Einkommen - der Erwerb eines Führerscheins.
Wichtige Förderbedingungen
siehe Integrationsamt
https://www.integrationsaemter.de/Leistungen/498c214/index.html
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Assistierte Ausbildung (AsA)
Förderungsbedürftige Jugendliche werden bei der Berufsausbildung unterstützt.
Wer wird gefördert
Teilnehmen können Jugendliche, die von der Bundesagentur für Arbeit dafür vorgeschlagen werden. Sprich darüber mit deiner Berufsberatung oder deinem Jobcenter.
Was wird gefördert
Die Assistierte Ausbildung bietet Hilfen
• zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, • zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, • zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Wichtige Förderbedingungen
Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unberührt. Für dich und deinen Ausbildungsbetrieb entstehen keine Kosten. Die Maßnahme zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Falls du an einer ausbildungsvorbereitenden Phase vor Beginn einer Ausbildung teilnimmst, hast du sogar Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.
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Kontakt
Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Hinweis
Die Assistierte Ausbildung ist ein Förderprogramm der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter.
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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG - Aufstiegs-BAföG)
Fachkräfte werden unterstützt, einen höheren beruflichen Abschluss zu erreichen.
Wer wird gefördert
Handwerkerinnen, Handwerker und andere Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss und Berufserfahrung verfügen.
Was wird gefördert
Bestimmte Aufstiegsfortbildungen, die oberhalb des Niveaus einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses sind.
Förderkriterien:
- mindestens 400 Unterrichtsstunden,
- in Vollzeitform nicht länger als 36 Monate (maximaler Zeitrahmen)
- i.d.R. bei Vollzeitkursen in jeder Woche an vier Werktagen Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden (Fortbildungsdichte),
- in Teilzeitform nicht länger als 48 Monate (maximaler Zeitrahmen)
Z.B.:
- Handwerks- oder Industriemeister/innen,
- Techniker/innen,
- Fachkaufleute,
- Fachkrankenpfleger/innen,
- Betriebsinformatiker/innen,
- Programmierer/innen oder
- Betriebswirt/innen.
Wichtige Förderbedingungen
Die Förderung besteht in einem einkommens- und vermögensabhängigen Zuschuss und einem Darlehen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes sowie Zuschuss und Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (unabhängig vom Einkommen und Vermögen). Die Teilnehmenden erhalten neben dem Bescheid eine Bescheinigung, mit der ein Darlehen bei der KfW beantragt werden kann.
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Kontakt
Für die Bezirke: Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Treptow-Köpenick:
Bezirksamt Lichtenberg - Amt für Ausbildungsförderung Alt Friedrichsfelde 60 - Haus 2 10315 Berlin Tel.: 030 90296 0
Für die Bezirke: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Zehlendorf- Steglitz, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf - Amt für Ausbildungsförderung Otto-Suhr-Allee 100 10585 Berlin Tel.: 030 9029 10
Hinweis
Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
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Aufstiegsstipendium
Fachkräfte erhalten finanzielle Unterstützung für einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss
Wer wird gefördert
Beruflich besonders begabte Erwachsene – in Vollzeit oder auch berufsbegleitend.
Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, durch Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (TechnikerIn, MeisterIn oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben.
Personen die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben.
Was wird gefördert
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Wichtige Förderbedingungen
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung liegt vor,
- Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung,
- noch kein Hochschulabschluss (für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich),
- ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, z.B. durch die Note der Berufsabschlussprüfung, die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers
Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, d.h. aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen.
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Kontakt
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Menuhinstraße 6, 53113 Bonn
Tel.: 0228 / 6 29 31-0
E-Mail: info@sbb-stipendien.de
Hinweis
Beschäftige bzw. Studierende stellen den Antrag bei der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung.
Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
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Aus- und Weiterbildung im Güterkraftverkehrsgewerbe
Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen und Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
Wer wird gefördert
Azubis und Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs.
Was wird gefördert
Betriebliche Ausbildungsverhältnisse, z.B. zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin pauschal bis zu 50.000 €
Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, d.h Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht >= 12 Tonnen beträgt. Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen, Seminargebühren externer Anbieter sowie z.B. Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen.
Wichtige Förderbedingungen
Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können pauschal zuwendungsfähige Kosten in Höhe von bis zu 50.000 € je Ausbildungsverhältnis gefördert werden.
Bei Weiterbildungskosten werden als zuwendungsfähige Kosten anerkannt: Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen, Seminargebühren externer Anbieter und zur Abgeltung sonstiger Kosten eine Pauschale in Höhe von 40 € je Teilnehmer und Schulungstag zuzüglich 20 € je Teilnehmer und Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen.
Von den zuwendungsfähigen Kosten werden bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 70 %, bei Großunternehmen bis zu 60 % gefördert.
Antragsfristen sind zu beachten, maßgeblich für den Eingang ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde vollständig vorliegt.
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Kontakt
Bundesamt für Güterverkehr
Postfach 19 03 11
50500 Köln
Service-Nummer: 0221 5776-2699
(Mo.-Do. 9-11:45 u. 13:15 -15 Uhr, Fr. bis 14.30 Uhr)
Hinweis
Die Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Güterverkehr.
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Ausbildung für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung werden unterstützt, in anerkannten Ausbildungsberufen betrieblich ausgebildet zu werden
Wer wird gefördert
Junge Menschen mit Behinderung (im Sinne §19 SGB III)
Was wird gefördert
Die Bundesagentur für Arbeit kann jungen Menschen mit Behinderung eine außerbetriebliche Berufsausbildung anbieten, wenn diese aufgrund ihrer Behinderung besondere Hilfen bedürfen und auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können.
Wichtige Förderbedingungen
Die Ausbildung kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden:
- kooperatives Modell
Bei der behindertenspezifischen Ausbildung im kooperativen Modell erfolgt die fachpraktische Ausbildung im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch einen Bildungsträger begleitet und unterstützt.
- integratives Modell
Bei der behindertenspezifischen Ausbildung im integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch fachpraktische Unterweisung.
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Kontakt
Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet kompetente Unterstützung.
Hinweis
Das Programm wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
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Ausbildung in Sicht
Jugendliche mit Migrationshintergrund zu einer Ausbildung zu motivieren.
Wer wird gefördert
Jugendliche bis 27 Jahre, die arbeitslos und ohne Berufsausbildung sind,
- die zur Erlangung der Ausbildungsreife weitere Unterstützung benötigen,
- die eine klare Vorstellung ihrer Berufseignung erlangen möchten,
- die eine intensive Begleitung bei der Ausbildungsplatzsuche wünschen.
Die Teilnahme am Programm ist freiwillig
Was wird gefördert
Qualifizierung und Praktikum zur Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung.
Wichtige Förderbedingungen
Zielgruppe sind Jugendliche mit Migrationshintergrund, die zur Zeit in keiner Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahme gemäß SGB II, SGB III oder SGB VIII sind.
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Kontakt
FrauenTechnikZentrum e. V. Treskowallee 109/111 10318 Berlin 030 23 52 10 58 E-Mail: ausbildung-in-sicht@ftz-berlin.de
Kreuzberger Kreis e. V. Ullsteinstraße 108 12109 Berlin-Tempelhof 030 68 00 67 73 E-Mail: info@kreuzbergerkreis.de
Hinweis
Die Projekte von Ausbildung in Sicht werden von der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
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Ausbildung junger Erwachsener (AjE)
Jungen Erwachsenen wird die Chance gegeben, einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an Arbeitslose und Beschäftigte zwischen 25 und 35 Jahren, die
- noch keinen (in Deutschland anerkannten) Berufsabschluss haben
- einen anerkannten Berufsabschluss nachholen möchten und
- bereits über (erste) berufliche Vorerfahrungen verfügen, die im Bereich des gewünschten Berufsabschlusses erworben wurden.
Was wird gefördert
Ausgebildet werden kann gegenwärtig in folgenden 22 Berufsbildern, die zu einem anerkannten Berufsabschluss der IHK oder HWK führen:
- Elektroniker_in - Energie- u. Gebäudetechnik,
- Elektroanlagenmonteur_in
- Fachinformatiker_in - Anwendungsentwicklung,
- Fachinformatiker_in - Systemintegration,
- Fachkraft für Lagerlogistik oder Fachlagerist_in,
- Fliesen-, Platten- u. Mosaikleger_in,
- Gebäudereiniger_in,
- Friseur_in,
- Hotelfachmann/-frau,
- IT-Systemelektroniker_in,
- IT-Systemkauffrau/mann,
- Kauffrau/mann für Büromanagement,
- Kauffrau/mann im Einzelhandel,
- Kosmetiker_in,
- Koch/Köchin,
- Kfz-Mechatroniker_in,
- Maler_in und Lackierer_in,
- Mediengestalter_in - Digital u. Print,
- Textil- und Modenäher_in,
- Textil- und Modeschneider_in,
- Tischler_in,
- Verkäufer_in,
- Zimmerer_in
Stand Juni 2019
Wichtige Förderbedingungen
Für die Beratung von Interessent_innen und die Feststellung beruflicher Vorerfahrungen stehen die beauftragten Bildungsdienstleister zur Verfügung. Sie bieten nach telefonischer Terminvereinbarung kostenfreie Einstiegsberatungen an. Nähere Informationen zu den konkreten Ansprechpartner_innen entnehmen Sie der beiliegenden Liste .
Liste der 4 Bildungsanbieter
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Kontakt
zgs consult GmbH Bernburger Str. 27, 10969 Berlin Ansprechpartner/in: Manuela Schach Tel.: +49 30 69 00 85 -49 E-Mail: sm.schach@zgs-consult.de
Hinweis
Das Projekt Ausbildung junger Erwachsener (AjE) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
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Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Jugendliche werden unterstützt, einen erfolgreichen Abschluss in der Berufsausbildung zu schaffen.
Wer wird gefördert
Teilnehmen können Jugendliche während einer Berufsausbildung, die für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zusätzliche Hilfen benötigen.
Die Zuweisung erfolgt über die Mitarbeiter/innen der Berufsberatung der Agentur für Arbeit nach Prüfung des Bedarfes.
Was wird gefördert
An mindestens 3 Stunden in der Woche persönliche Unterstützung:
- Nachhilfe in Theorie und Praxis
- Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen
- Nachhilfe in Deutsch
- Unterstützung bei Alltagsproblemen
- Vermittelnde Gespräche mit Ausbilder/innen, Lehrkräften und Eltern
Wichtige Förderbedingungen
Die Termine werden individuell abgesprochen und finden in der Regel nachmittags oder abends statt.
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Kontakt
Servicenummer der Agentur für Arbeit:
01801 555111
Hinweis
Das Programm wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
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Ausbildungsgeld
Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderung in der Ausbildung.
Wer wird gefördert
Ausbildungsgeld erhalten im Regelfall jugendliche Menschen mit Behinderung, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben.
Was wird gefördert
Wie bei der Berufsausbildungsbeihilfe sind auch beim Ausbildungsgeld für die Lebenshaltungskosten, die während der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, bestimmte Pauschbeträge (= Bedarf) festgesetzt. Es werden also nicht die individuell anfallenden Kosten für zum Beispiel Miete, Kleidung oder Lebensmittel übernommen, sondern festgelegte Pauschbeträge.
Wichtige Förderbedingungen
Anspruch auf Ausbildungsgeld besteht dem Grunde nach, wenn Sie als Mensch mit Behinderung
-
erstmalig eine Berufsausbildung absolvieren oder
-
an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung teilnehmen oder
-
eine individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (Unterstützte Beschäftigung) durchlaufen oder
-
sich im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen befinden.
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Kontakt
Service-Hotline für Arbeitnehmer/innen - Tel.: 0800 4 5555 00
Hinweis
Das Ausbildungsgeld ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit.
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Ausbildungszuschuss
Unterstützung der Aus- oder Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung.
Wer wird gefördert
Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für betriebliche Aus- oder Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen.
Was wird gefördert
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder vergleichbare Vergütung
Wichtige Förderbedingungen
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Kontakt
Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
Hinweis
Das Programm wird gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit.
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Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)
Die Außerbetriebliche Berufsausbildung soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen einen Ausbildungsabschluss ermöglichen.
Wer wird gefördert
Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die
- keine berufliche Erstausbildung haben,
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben,
- wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind,
- Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Was wird gefördert
Die Außerbetriebliche Berufsausbildung kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden.
integratives Modell: Beim integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung, welche durch betriebliche Phasen ergänzt wird.
kooperatives Modell: Bei der BaE im kooperativen Modell findet die fachpraktische Unterweisung in Kooperationsbetrieben statt.
Wichtige Förderbedingungen
Neben der fachspezifischen Unterweisung erhalten die Auszubildenden:
- Stütz- und Förderunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildenden Schulfächern
- gezielte Prüfungsvorbereitung
- Beratung und Unterstützung bei Problemen
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Kontakt
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Hinweis
Die Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
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BAföG-Bankdarlehen
Auszubildende oder Studierende erhalten zinsgünstige Kredite.
Wer wird gefördert
Auszubildende, Studierende
Was wird gefördert
Hilfe zum Studienabschluss
Wichtige Förderbedingungen
Ausbildungsförderung als verzinsliches Bankdarlehen erhalten Auszubildende insbesondere
- für eine einzige weitere Ausbildung, die eine Hochschulausbildung insoweit ergänzt, als dies für die Aufnahme des angestrebten Berufs rechtlich erforderlich ist,
- für eine einzige weitere Ausbildung, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere das angestrebte Ausbildungsziel, dies erfordern,
- für die durch einen zweiten oder weiteren Fachrichtungswechsel verlängerte Studiendauer und
- in den Fällen der Hilfe zum Studienabschluss.
Link zur Website
Kontakt
BAföG-Hotline:
0800-223 63 41
Hinweis
Für die Beantragung sind die dafür vorgesehenen Formblätter, die über das Internet oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich sind, zu verwenden.
Die Höhe des Bankdarlehens kann von den Auszubildenden bei der Antragstellung begrenzt werden. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Begrenzung innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht widerrufen werden kann.
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Berlin Start
Hilfen für die Existenzgründung
Wer wird gefördert
- Existenzgründer/innen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler/innen, deren Gründungszeitpunkt höchstens fünf Jahre vor Antragstellung liegt
Was wird gefördert
Zinsgünstige Darlehen werden in Verbindung mit einer bis 80%igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH bei:
- Gründung eines neuen Unternehmens
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens, wobei die Finanzierung des Kaufpreises bei der Übertragung zwischen Familienmitgliedern ersten Grades ausgeschlossen ist
- Vorhaben bis zu fünf Jahren nach der Gründung (Existenzfestigung)
Finanziert werden:
- Investitionen
- Kosten der Erstausstattung eines Warenlagers
- Übernahmepreis
- Betriebsmittelbedarf
Wichtige Förderbedingungen
- Antrag über die Hausbank
- Darlehen bis zu 250.000 EUR (Darlehensmindestbetrag 5.000 EUR)
- Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100%
- Hausbankverfahren in Verbindung mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH
- kombinierbar mit anderen Förderprogrammen (z. B. Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe - abgekürzt GRW)
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. vor Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
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Kontakt
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel.: 030 / 21 25 - 0
E-Mail: info@ibb.de
Hinweis
Dieses Programm wird von der EU kofinanziert. Die Mittel stammen aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
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Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP)
Für die Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation und Fachkräfteentwicklung
Wer wird gefördert
Berliner Jugendliche unter 25 Jahren mit Mittlerem Schulabschluss oder geringer, die bei einem Jobcenter als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind.
Was wird gefördert
Ausbildungsplätze bzw. Verbundausbildungsplätze in Betrieben.
Wichtige Förderbedingungen
- Aus öffentlichen Mitteln wird die Ausbildung beim Bildungsdienstleister gefördert, d.h. im Wesentlichen die hier entstehenden Kosten der Ausbildung sowie die Ausbildungsvergütung in dieser Zeit.
- Gefördert wird diese Trägerphase mit einem Höchstbetrag von 750 €/Platz/Monat (bei kaufmännischer Ausbildung oder Ausbildung in Gesundheitsberufen) bzw. mit einem Höchstbetrag von 800 €/Platz/Monat (bei technisch-gewerblicher Ausbildung).
- Die Betriebsphasen werden mit einem Höchstbetrag von 50 €/Platz/Monat gefördert. Berücksichtigt werden nur Plätze, die zuvor freigemeldet wurden. Mindestvoraussetzung dafür ist das Vorliegen einer Ausbildungsberechtigung für den Bildungsdienstleister, einer Zusätzlichkeits- und Absichtserklärung des Kooperationsbetriebs sowie eines Besuchsberichtes (Kammer).
- Gefördert werden ausschließlich zusätzliche Ausbildungsplätze, d.h. wenn der Betrieb selbst eine Ausbildungsquote von mind. 6% aufweist oder es sich bei dem Betrieb um einen erstmalig ausbildenden Betrieb handelt.
Voraussetzung:
- Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung, insbesondere in Kooperation mit Betrieben (Verbundausbildung) und ausbildungsberechtigt für die berufliche Ausbildung im Berufsbild
- Solvenz
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Kontakt
zgs consult GmbH
Geschäftssitz
Bernburger Straße 27
10963 Berlin
Sylvia Runge Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 69 00 85 -55 Fax: +49 30 69 00 85 -85
s.runge@zgs-consult.de
Hinweis
Das Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
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Berliner JobCoaching bei Unternehmen
Unterstützung bei der Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt.
Wer wird gefördert
Das Projekt richtet sich an Berliner Unternehmen der Privatwirtschaft, die einem arbeitslosen Menschen eine berufliche Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt bieten.
Was wird gefördert
Gefördert werden neu eingestellte Beschäftigte, die bisher im Arbeitslosengeld-II-Bezug waren, in bestimmten Fällen auch die Einstellung von Arbeitslosen, die mind. 3 - 6 Monate arbeitslos sind, sowie die Einstellung von Arbeitsuchenden, die keine Leistungen erhalten.
- Beratung bei der Antragstellung möglicher Förderung der Berliner Jobcenter und/oder des Landes Berlin.
- Begründung des Antrags und Vorbereitung aller Formulare,
- Arbeitsplatzbezogene Weiterbildung für die neuen Beschäftigten bis zu 1.440,00 €,
- Qualifizierungsberatung und Auswahl von Bildungsanbietern,
- Coaching bzw. Beratung für die neuen Beschäftigten,
- Veröffentlichung von Stellenangeboten auf dem Stellenportal des Projektes,
- Unterstützung bei der Personalvorauswahl.
Wichtige Förderbedingungen
- Die Arbeitsverhältnisse müssen sozialversicherungspflichtig und tariflich oder ortsüblich vergütet werden.
- Eingetragene Vereine und gemeinnützige Organisationen sind grundsätzlich nicht förderfähig.
- Beratung und Förderung bei der Neueinstellung bestimmter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den ersten 6 bis 12 Monate des Arbeitsverhältnisses.
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Kontakt
Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit und Soziales – Abteilung II Oranienstraße 106 10969 Berlin
- Tel.: (030) 9028-1464
Mail: uwe.kuehnert@senias.berlin.de
Hinweis
Das Berliner Jobcoaching ist ein Programm von BerlinArbeit und wird durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Berlin gefördert sowie von allen Berliner Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit unterstützt.
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Berliner JobCoaching in der öffentlich geförderten Beschäftigung
Das Land Berlin fördert seit 2012 Beraterinnen und Berater, die ein Coaching für Beschäftigte in der öffentlich geförderten Beschäftigung anbieten.
Wer wird gefördert
Beschäftigte, die sich in öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen befinden. Das Coachingangebot für Maßnahmeteilnehmende dient der Verbesserung der Integrationschancen auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt.
Was wird gefördert
Angeboten wird eine umfassende Beratung in folgenden Coachingschritten:
- Ausführliche Erstberatung auf Basis der mit dem Jobcenter vereinbarten Eingliederungsvereinbarung
- Erstellung eines persönlichen Entwicklungsplans
- Umsetzung und Begleitung der im Entwicklungsplan vereinbarten Schritte
- Nachgehende Beratung und Vermittlungsaktivitäten, einschließlich der Dokumentation des Integrationsprozesses
Wichtige Förderbedingungen
Die Jobcoaches prüfen im Beratungsprozess die Bedarfe von zusätzlichen Qualifizierungen ihrer Klient/innen ab und weisen motivierend auf die Möglichkeiten von landes- und bundesfinanzierten Lehrgängen hin. Es bestehen folgende Qualifizierungsmöglichkeiten:
- Teilnahme an einer landesgeförderten Maßnahme (z. B. QfB – Qualifizierung für Beschäftigung - es entstehen keine zusätzlichen Kosten im Rahmen des Jobcoachings)
- Teilnahme an anderen notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen mit Lehrgangskosten von bis zu 3,50 Euro pro Stunde
- Teilnahme an zertifizierten Kursen (AA-Kurse mit Bildungsgutschein) zu den jeweils zugelassenen Bedingungen oder
- sonstige integrationsfördernde berufliche Bildungsmaßnahmen nach vorheriger Zustimmung durch die ABG Arbeit in Berlin GmbH
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Kontakt
zgs consult GmbH
Geschäftssitz
Bernburger Straße 27
10963 Berlin
Kerstin Glante Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 28 409 -515 Fax: +49 30 28 409 -210 k.glante(at)zgs-consult.de
Hinweis
Das Projekt Berliner JobCoaching im geförderten Arbeitsmarkt ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
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Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung (BVBO 2.0) für Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler erhalten eine praxisnahe Berufsorientierung.
Wer wird gefördert
Das Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler richtet sich schultypübergreifend an die Schüler/innen der Klassen 8 bis 10 bzw. 13, die an einer individuell ausgerichteten, praxisnahen Berufsorientierung interessiert sind. Es geht um:
- Vertiefung berufs-/betriebskundlicher Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeitswelt sowie den Hochschulen,
- vertiefte Eignungsfeststellung, Stärken-Schwächen-Analysen,
- Verbesserung des beruflichen Entscheidungsverhaltens,
- Nutzung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Berufswegeplanung und Bewerbung um Ausbildungs- und Studienplätze.
Was wird gefördert
Interessierten Schüler/innen werden die bestehenden Angebote transparent gemacht und in Form von Bausteinen unterbreitet.
Er/sie kann sich daraus ein individuelles Programm zusammenstellen um eine Berufswahl zu treffen.
Wichtige Förderbedingungen
Grundlage des Programms ist seit dem 01.04.2012 der §48 im SGB III, verbunden mit §130 SGB III, worin das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Grundlagen der Förderung der vertieften Berufsorientierung fortgeschrieben hat. Über die Teilnahme am Programm entscheidet eine Lenkungsgruppe, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Auftraggeber zusammensetzt.
Im Rahmen der Förderung werden alle von Bildungsdienstleistern erbrachten und nachgewiesenen Teilnahmestunden mit 5,50 € vergütet.
Link zur Website
Kontakt
zgs consult GmbH
Bernburger Straße 27 10963 Berlin
Tel.: 0049-30-69008514 Fax: 0049-30-69008515 E-Mail: office@zgs-consult.de
Frank Schobes Tel.: +49 30 69 00 85 -75 Fax: +49 30 69 00 85 -15 f.schobes@zgs-consult.de
Hinweis
BVBO wird finanziert aus Mitteln des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) sowie aus Mitteln der Agenturen für Arbeit des Landes Berlin.
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Berliner Weiterbildungsprämie
Ziel des Programms ist es, berufliche Weiterbildungen in Zeiten des Kurzarbeitergeldbezuges zu fördern, indem Mehrbelastungen für Beschäftigte gemindert werden.
Wer wird gefördert
Gefördert werden Beschäftigte im Bezug von Kurzarbeitergeld, die eine Weiterbildung absolvieren möchten, deren Kosten nach § 106a SGB III voll oder teilweise durch die Agentur für Arbeit übernommen wird. Es ist wichtig, dass Ihr Arbeitgeber sich frühzeitig an die Agentur für Arbeit wendet und klärt, inwiefern Aussicht auf Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit nach §106a SGBIII besteht.
Was wird gefördert
Die Förderung berücksichtigt lediglich Tage, an denen eine Weiterbildung von mindestens 180 Minuten stattgefunden hat.
Sofern eine Weiterbildung an allen Tagen eines Monats erfolgt, werden 250€ Weiterbildungsprämie gewährt. Für Monate, in denen eine Weiterbildung weniger als alle Arbeitstage eines Monats in Anspruch nimmt oder in Anspruch genommen wird, wird anteilig ein Zuschuss von 12,50 € pro Teilnahmetag in der Weiterbildung gewährt.
Wichtige Förderbedingungen
Die Weiterbildung und der Bildungsträger nach AZAV zertifiziert sein. Eine Antragstellung kann nur erfolgen, sofern die Weiterbildung noch nicht begonnen hat. Außerdem muss der Zuwendungsempfangende einen Erstwohnsitz in Berlin haben.
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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer angemessenen Berufsausbildung an einem auswärtigen Standort entgegenstehen.
Wer wird gefördert
Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen.
Was wird gefördert
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet.
Wichtige Förderbedingungen
Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Link zur Website
Kontakt
Kontaktieren Sie Ihre regionale Agentur für Arbeit.
Service-Hotline: 0800 4555500
Hinweis
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit.
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Berufsausbildungsbeihilfe für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung erhalten bei Teilnahme an allgemeinen Maßnahmen der Berufsausbildung Berufsausbildungsbeihilfe
Wer wird gefördert
Junge Menschen mit Behinderung in der Berufsausbildung
Was wird gefördert
Bei der Beihilfe gelten folgende Besonderheiten:
- Förderfähig sind auch Berufsausbildungen, die im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abweichend von den Ausbildungsordnungen für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe oder in Sonderformen für Menschen mit Behinderung durchgeführt werden.
- Eine Verlängerung der Berufsausbildung über das vorgesehene Ausbildungsende hinaus, eine Wiederholung der Berufsausbildung ganz oder in Teilen sowie eine erneute Berufsausbildung wird gefördert, wenn Art oder Schwere der Behinderung es erfordern und ohne die Förderung eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben nicht erreicht werden kann.
- Anspruch auf BAB bei einer Berufsausbildung besteht auch, wenn der Mensch mit Behinderung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt.
Wichtige Förderbedingungen
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Menschen mit Behinderung berechnet sich nach den unter "Berufsausbildungsbeihilfe" beschriebenen Grundsätzen.
Da als Besonderheit zur "allgemeinen BAB" auch eine Unterbringung im Haushalt der Eltern, eines Elternteiles die Gewährung von BAB nicht ausschließt, gilt hier ein besonderer Bedarf.
Link zur Website
Kontakt
Ihre regionale Agentur für Arbeit
Service-Hotline für Arbeitnehmer/innen: 0800 4 5555 00
Hinweis
Die Berufsausbildungsbeihilfe für Menschen mit Behinderung ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit.
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Berufsorientierung für Flüchtlinge
Schrittweise Heranführung Geflüchteter und Zugewanderter an eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung durch intensive Sprachvermittlung und fachliche Berufsorientierung mit individueller Begleitung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Integration von Frauen durch eine Ausbildung.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten, wie z. B. Berufsbildungswerke. Die Träger können mit Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Der Zuwendungsempfänger muss aber einen wesentlichen aktiven Anteil an der Durchführung des Berufsorientierungskurses erbringen.
Zielgruppe der Förderung sind Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang und Zugewanderte, die einen konkreten, individuellen, migrationsbedingten Förder- und Sprachunterstützungsbedarf haben, um eine Ausbildung zu durchlaufen, sowie deren Angehörige, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Vor Beginn eines Kurses wird geprüft, ob die interessierte Person das Potenzial und die Kompetenzen für eine spätere Vermittlung in die angestrebte Ausbildung mitbringt. Hierzu zählen sowohl Deutschsprachkenntnisse als auch schulische Grundkenntnisse sowie personale, soziale und methodische Kompetenzen.
Was wird gefördert
Gegenstand der Förderung sind Kurse zur Berufsorientierung und -vorbereitung, die mindestens 13 und höchstens 26 Wochen dauern und aus folgenden Elementen bestehen:
- Gewinnung von Teilnehmenden und Betrieben,
- Eignungseinschätzung und Dokumentation der Leistungszuwächse während der Berufsorientierungskurse,
- Werkstatttage in einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte, einer damit vergleichbaren Berufsbildungsstätte oder in Werkstätten und Praxisräumen von Kooperationspartnern,
- integrierte Vermittlung berufsbezogener Sprach- und Fachkenntnisse,
- Betriebsphase zur Erprobung des Wunschberufs,
- intensive, individuell auf die Teilnehmenden zugeschnittene Begleitung während der Kurse,
- Projektleitung und Vernetzung mit regionalen Partnern.
Die Teilnahme an Kursen zur Berufsorientierung ist auch in Teilzeit möglich. Dadurch ist gewährleistet, dass beispielsweise auch junge Frauen und Männer, die Kinder zu betreuen haben, an Berufsorientierungskursen teilnehmen können. Bei Bedarf erhalten sie Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Ist ein direkter Übergang in eine Ausbildung nicht möglich, können die Teilnehmenden der Berufsorientierung in einer weiterführenden Maßnahme (z.B. in einer Einstiegsqualifizierung) bis zum Beginn der Ausbildung weiter qualifiziert werden.
Wichtige Förderbedingungen
Teilnehmende sollen:
- die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben,
- über keine in Deutschland anerkannte berufliche Erstausbildung verfügen,
- in der Regel einen Integrationskurs absolviert oder entsprechende schulische Maßnahmen bzw. vergleichbare Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen haben,
- deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen,
- über Kenntnisse des deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystems verfügen und
- eine Vorstellung davon haben, in welchen Berufsfeldern sie eine Berufsorientierung durchlaufen wollen.
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Bildungsgutschein
Übernahme von Weiterbildungskosten für zuvor festgestellte Bildungsbedarfe von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen.
Wer wird gefördert
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können gefördert werden, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder um eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder weil sie keinen Berufsabschluss besitzen,
- sie vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit beraten wurden und ihnen das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen durch einen Bildungsgutschein bescheinigt wurde und
- die Maßnahme und der Träger der Maßnahme von einer fachkundigen Stelle für die Förderung zugelassen sind.
Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden.
Was wird gefördert
Bezahlt werden notwendige Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Teilnehmende mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten bei Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.
Wichtige Förderbedingungen
Der Bildungsgutschein beinhaltet u. a. das Bildungsziel und die Qualifizierungsschwerpunkte, die vorgesehene maximale Weiterbildungs- und Gültigkeitsdauer. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist bei einem zugelassenen Träger für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen.
Link zur Website
Kontakt
Die örtliche Agentur für Arbeit. Servicerufnummer für Arbeitgeber 0800 4 5555 20
Hinweis
Arbeitslose wenden sich an die örtliche Agentur für Arbeit.
Bei Beschäftigten erfolgt die Antragstellung durch den Arbeitgeber beim Arbeitgeberservice z.B. unter Nutzung des Qualifizierungschancengesetzes.
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Bildungskredit
Gewährung eines zinsgünstigen Kredits für Schüler/innen und Studierende zur Qualifizierung unabhängig vom Vermögen und Einkommen.
Wer wird gefördert
Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen
Was wird gefördert
Finanzielle Förderung von Ausbildung, Studium und Praktikum
Wichtige Förderbedingungen
- Kreditvolumen von 1.000 Euro bis zu 7.200 Euro
- wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro
- auf Wunsch Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen
- sehr günstiger Zinssatz durch Bundesgarantie
- keine versteckten Kosten
- einfache Antragstellung im Internet
- Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten - wie BAföG - möglich
- Förderung auch von Zweit- und Folgeausbildungen
- keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
- kostenfreie Kündigung jederzeit zum Monatsende möglich
- Rückzahlung erst vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate
- niedrige monatliche Rückzahlungsrate in Höhe von 120 Euro
- außerordentliche Rückzahlungen jederzeit und in beliebiger Höhe kostenfrei möglich
- Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland
Link zur Website
Kontakt
Bildungskredit-Hotline
Telefon: 022899358 - 4492
Montag-Donnerstag: 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Freitag: 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr
E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de
Hinweis
Das Bildungskreditverfahren beginnt mit der Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt (BVA).
Der Bildungskredit wird gefördert aus Mitteln des Bundes.
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Bildungszeit (Bildungsurlaub)
Bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen
Wer wird gefördert
Beschäftigte und Auszubildende
Was wird gefördert
Bildungszeit kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei gewählt werden für als Bildungszeit anerkannte Veranstaltungen, die der politischen und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen.
Auszubildende können sich lediglich für politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen.
Wichtige Förderbedingungen
Die Bildungszeit beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Beschäftigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Link zur Website
Kontakt
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Oranienstr. 106 10969 Berlin,
Tel.: 030 9028-1414 oder -1482 Fax: 030 9028-2173
Hinweis
Beschäftigte und Auszubildende stellen den Antrag beim Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, grundsätzlich jedoch sechs Wochen vor Beginn der Bildungszeit.
Bildungsanbieter beantragen die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen für die Bildungszeit bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, siehe Link zur Webseite.
Für staatlich anerkannte Bildungsanbieter (z.B. Volkshochschulen, Oberstufenzentren usw.) sind alle Maßnahmen (Dauer bis 5 oder 10 Tage) als Bildungszeit anerkannt.
Berliner Bildungszeitgesetz (PDF)
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen für die Bildungszeit (PDF)
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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Alle jungen Menschen können unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung ihrer Wahl absolvieren.
Wer wird gefördert
Menschen sollen in ihrer Bildung nicht davon beeinflusst werden, welchen sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund sie haben. Auch Menschen aus finanziell schwächer gestellten Familien sollen Zugang zu Bildung (Schule, Berufsausbildung, Studium) bekommen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Kosten für Lebensunterhalt und Bildungsmaßnahme in Abhängigkeit vom Einkommen der Lernenden, Auszubildenden oder Studierenden, der Eltern bzw. des Lebenspartners.
Wichtige Förderbedingungen
Eine förderungsberechtigte Ausbildung muss vor der Vollendung des 30. Lebensjahres, bei Masterstudiengängen des 35. Lebensjahres erfolgen. Interessenten beantragen das BAföG beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Bedingungen, unter denen Auslandsausbildungen gefördert werden, schreiben die §§ 5 und 16 BAföG fest.
Link zur Website
Kontakt
Amt für Ausbildungsförderung Otto-Suhr-Allee 100 10617 Berlin, Tel.: 030 - 9029 -10 Zuständig für die Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Zehlendorf-Steglitz, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln
Amt für Ausbildungsförderung Alt Friedrichsfelde 60, Haus 2 10315 Berlin, Tel.: 030 - 90296 - 0 Zuständig für die Bezirke: Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick
Amt für Ausbildungsförderung Fröbelstraße 17 10405 Berlin, Tel.: 030 - 90295-0 Zuständig für die Bezirke: Pankow, Reinickendorf
Hinweis
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
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Coachingleistungen in der Vorgründungsphase
Ziel ist die nachhaltige Integration bisher arbeitsloser Personen in den ersten Arbeitsmarkt im Rahmen einer Selbständigkeit. Dabei sollen die Risiken der Gründung durch Unterstützung bei der Entwicklung der Markteintrittsstrategie minimiert werden.
Wer wird gefördert
Gefördert werden Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen.
Was wird gefördert
Gründungswillige vereinbaren zunächst einen Termin für ein Orientierungsgespräch bei der zgs consult GmbH, in dem sie ihr Gründungsvorhaben darlegen. Anschließend durchlaufen sie ein viertägiges Assessment. Nach einer entsprechenden Coachingempfehlung kann ein Coaching im Umfang von maximal 30 Stunden beauftragt werden. Coachingleistungen können nur durch Coaches erbracht werden, die im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt wurden und bei der zgs consultGmbH gelistet sind.
Zu den Coachingleistungen zählen vor allem die Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Gründung. Behandelt werden Themen wie
- Produktentwicklung
- Identifizierung des Kundenkreises
- Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien
- begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“
Für die beabsichtigte Gründung darf noch keine Anmeldung desselben Gewerbes bei der zuständigen Behörde erfolgt sein, in Fällen freier Berufe noch keine Anmeldung zur steuerlichen Veranlagung.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
zgs consult GmbH
Geschäftssitz
Bernburger Straße 27
10963 Berlin
Eva Grohmann
Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 27 87 33 -46 Fax: +49 30 27 87 33 -36 e.grohmann@zgs-consult.de
Hinweis
Das Projekt Coachingleistungen in der Vorgründungsphase wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
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Deutsch für den Beruf
Verbesserung der Deutschkenntnisse für Personen mit Migrationshintergrund, die im Beruf weiterkommen möchten.
Wer wird gefördert
Menschen, die
- einen Migrationshintergrund haben. Ihre Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle.
- noch nicht gut genug Deutsch sprechen, um in Deutschland arbeiten zu können.
- einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben.
- Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bekommen, Arbeit suchen oder von ihrem Arbeitgeber zumindest teilweise freigestellt werden.
Was wird gefördert
Der Kurs besteht aus maximal 730 Unterrichtsstunden und dauert als Vollzeitkurs sechs Monate, als Teilzeitkurs bis zu zwölf Monate.
Die Teilnahme ist kostenlos. Er besteht aus:
- Berufsbezogenem Deutschunterricht
- Qualifizierung mit den drei Teilen:
- Fachunterricht
- Praktikum
- Betriebsbesichtigungen
Wichtige Förderbedingungen
Wenden Sie sich an ein Bildungsunternehmen, das entsprechende Kurse anbietet. Diese finden Sie in der Weiterbildungsdatenbank Berlin mit dem Suchbegriff "Deutsch für den Beruf".
Wenn Sie als arbeitsuchend registriert sind, helfen Ihre Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Link zur Website
Kontakt
ESF-Hotline:
Telefon: +49 (0)221 92426-400
E-Mail: esf-verwaltung@bamf.bund.de
Hinweis
Das Programm wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF).
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Eingliederungszuschuss nach SGB III
Zuschuss für Arbeitgeber, wenn sie Arbeitslose beschäftigen, deren Vermittlung erschwert ist (z.B. Menschen mit Behinderung, Geringqualifizierte, Ältere).
Wer wird gefördert
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistungen erhalten.
Was wird gefördert
Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung).
Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von längstens zwölf Monaten als monatlicher Zuschuss geleistet werden.
Wichtige Förderbedingungen
Für Menschen mit Behinderung und Ältere gelten zusätzliche Regelungen.
Link zur Website
Kontakt
Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20
Hinweis
Das Programm wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
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EMSA - Erfolg mit Sprache und Abschluss
Berufsabschlüsse für erwachsene Migrantinnen und Migranten.
Das Projekt EMSA – Erfolg mit Sprache und Abschluss hat das Ziel, dass Migrantinnen und Migranten gleichberechtigt an Angeboten teilhaben, die zum Berufsabschluss führen.
Wer wird gefördert
Arbeitslose, an- und ungelernte Migranten und Migrantinnen über 25 Jahren.
Was wird gefördert
Beratung der Migrantinnen und Migranten zum Berufsabschluss
Die trägerneutrale Beratung von Migrantinnen und Migranten zum Berufsabschluss.
Kompetenzfeststellung
Eine ergebnisoffene Kompetenzfeststellung schafft Orientierung und hilft so, Irrwege und Abbrüche zu verhindern.
Begleitung von Übergängen
Zwischen Beratung und Qualifizierungsangebot begleitet EMSA arbeitslose wie beschäftigte Migrantinnen und Migranten, die über 25 Jahre alt sind und verhandelt mit Unternehmen, Jobcentern und zuständigen Stellen.
Beratung der Bildungsträger bei der Konzeption adressatengerechter Angebote
Ein weiterer Ansatzpunkt von EMSA zur gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an abschlussbezogenen Angeboten ist die adressatengerechte Umgestaltung von vorhandenen Angeboten.
Wichtige Förderbedingungen
- Sie können ab einem Sprachniveau B1 in Deutsch beginnen, weil Sie während der Qualifizierung intensive Sprachförderung erhalten.
- Sie werden individuell unterstützt, um Ihr Ziel, den Berufsabschluss, zu erreichen.
- Erfahrungen im jeweiligen Berufsfeld können auf die Qualifizierungszeit angerechnet werden und diese eventuell verkürzen.
Link zur Website
Kontakt
Arbeit und Bildung e.V.
Möllendorffstraße 52 (3.Etage)
10367 Berlin
Susanne Neumann, Projektleiterin
T +49 30 767 6488850
F +49 30 2593095-18
E-Mail: emsa@aub-berlin.de
Per WhatsApp unter +49 170 2095519
Hinweis
Das Projekt EMSA wird von der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
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Erasmus+ Berufsbildung
Unterstützung des Erwerbs internationaler Berufskompetenzen von Auszubildenden und Teilnehmenden beruflicher Weiterbildungen sowie des Bildungspersonals der Berufsbildung
Wer wird gefördert
Unterstützung von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit juristischem Status, wie z. B. Unternehmen, berufsbildenden Schulen, Bildungseinrichtungen, Kammern.
Erasmus+ Berufsbildung umfasst die Programme "Lernmobilität von Einzelpersonen" und "Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren".
Was wird gefördert
Organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland, wie z. B. berufliche Praktika, Ausbildungsabschnitte und Weiterbildungen von Lernenden in nicht-tertiären Aus- und Weiterbildungsgängen sowie des Bildungspersonals im Bereich berufliche Bildung.
Darüber hinaus sind strategische Partnerschaften in Form von transnationalen Projekten förderfähig, die auf die Entwicklung und/oder Umsetzung von Innovationen und bewährten Verfahren abzielen.
Wichtige Förderbedingungen
Der Auslandsaufenthalt erfolgt im Rahmen sogenannter Mobilitätsprojekte, die von Einrichtungen aus der beruflichen Bildung organisiert und durchgeführt werden.
Wenn Sie zum Beispiel ein Ausbildungsbetrieb oder eine berufliche Schule sind und Ihren Auszubildenden oder auch dem Bildungspersonal einen Auslandsaufenthalt ermöglichen möchten, dann können Sie Fördergelder beantragen. Sie benötigen dazu mindestens einen ausländischen Partner aus einem der Programmländer. Die in Deutschland zuständige Stelle ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB).
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Erasmus+ Erwachsenenbildung
Unterstützung von Lehr- und Lernaufenthalten von Bildungspersonal oder auch Azubis im europäischen Ausland
Wer wird gefördert
Mobilitätsprojekte in der Erwachsenenbildung sind organisierte Lehr- oder Lernaufenthalte im europäischen Ausland für Bildungspersonal.
Strategische Partnerschaften bieten Einrichtungen, die in dem Bereich der Erwachsenenbildung im weitesten Sinne tätig sind, die Möglichkeit, in transnationaler Zusammenarbeit innovative Entwicklungen u.a. im Bereich der Erwachsenenbildung voranzubringen.
Erasmus+ Erwachsenenbildung umfasst die Programme "Mobilität in der Erwachsenenbildung" und "Strategische Partnerschaften in der Erwachsenenbildung", beide könnten für Bildungsanbieter von Interesse sein.
Was wird gefördert
Mobilitätsprojekte können Fortbildungskurse, Job-Shadowings oder auch Aufenthalte bei Partnern zu Lehrzwecken beinhalten. Die Projekte werden von Einrichtungen der Erwachsenenbildung organisiert. (Volkshochschulen, Vereine, kirchliche Träger der Erwachsenenbildung etc.).
Strategische Partnerschaften sind transnationale Projekte, die auf den Transfer, die Entwicklung und/oder die Umsetzung von Innovation und bewährten Verfahren abzielen. Dies kann auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder auf Organisationsebene stattfinden.
Wichtige Förderbedingungen
Der Auslandsaufenthalt erfolgt im Rahmen sogenannter Mobilitätsprojekte, die von Einrichtungen aus der beruflichen Bildung organisiert und durchgeführt werden.
Wenn Sie zum Beispiel ein Ausbildungsbetrieb oder eine berufliche Schule sind und Ihren Auszubildenden oder auch dem Bildungspersonal einen Auslandsaufenthalt ermöglichen möchten, dann können Sie Fördergelder beantragen. Sie benötigen dazu mindestens einen ausländischen Partner aus einem der Programmländer. Die in Deutschland zuständige Stelle ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB).
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EXIST-Gründerstipendium
Unterstützung von Existenzgründern und Existenzgründerinnen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Wer wird gefördert
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der Existenzgründung.
Was wird gefördert
Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben und innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
Wichtige Förderbedingungen
Wer stellt den Antrag?
- Hochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?
- Hochschule bzw. Forschungseinrichtung, die in ein Gründernetzwerk eingebunden ist,
- die dem Gründer/der Gründerin einen Mentor sowie einen Arbeitsplatz und kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellt,
- die die Fördermittelt ververwaltet
Was leistet bzw. erhält der oder die Gründer/Gründerin?
- erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
- besucht eintägiges Seminar "Gründerpersönlichkeit"
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten.
- legt Businessplan nach zehn Monaten vor.
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.
Link zur Website
Kontakt
EXIST-Gründungskultur
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PTJ)
Geschäftsstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel.: 030 201 99-411
E-Mail: ptj-exist-gruendungskultur@fz-juelich.de
Hinweis
Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.
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Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB)
Zur Erhöhung der Anzahl sowie Verbesserung der Qualität betrieblicher Ausbildungsplätze
Wer wird gefördert
Betriebe mit Sitz im Land Berlin, die allein oder in Kooperation mit anderen Betrieben und überbetrieblichen Berufsbildungsstätten ausbilden wollen.
Was wird gefördert
Berufliche Erstausbildung, insbesondere:
- Überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk und in vergleichbaren Gewerbezweigen
- Erstausbildung benachteiligter Jugendlicher
- weibliche Auszubildende
- Alleinerziehende
- Modellversuche und Pilotprojekte
Wichtige Förderbedingungen
Zeitpunkt der Antragstellung frühestens mit Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Ausbildungsbeginn (Ausschlussfrist!)
Antragsformulare online unter www.hwk-berlin.de/fbb "Formulare und Merkblätter zur Antragstellung". Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung in der jeweiligen Checkliste!
Link zur Website
Kontakt
Handwerkskammer Berlin
Blücherstraße 68
10961 Berlin
Ansprechpartner:
Norman Popp
Tel.: 030 259 03 – 381
E-Mail: fbb@hwk-berlin.de
Olav Maszull
Tel.: 030 59 03 – 382
E-Mail: fbb@hwk-berlin.de
Corinna Lehmann
Tel.: 030 259 03 - 383
E-Mail: fbb@hwk-berlin.de
Manuela Kuhne-Liebenow
Tel.: 030 259 03 - 384
E-Mail: fbb@hwk-berlin.de
Hinweis
Das Projekt Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB) ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
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Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)
Ergänzende Zuschüsse zur Beschäftigung von Arbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen.
Wer wird gefördert
Mit FAV werden gemeinwohlorientierte Projekte von gesamtstädtischem Interesse bzw. Projekte zur Stärkung der bezirklichen Strukturen unterstützt.
Was wird gefördert
- Ergänzende Zuschüsse zum Lohnkostenzuschuss des Bundes
- Zuschuss zu den erforderlichen Sachkosten
- Beschäftigungsbegleitende Coachings
- Angebote für berufsbildende Lehrgänge (beschäftigungsbegleitend)
Wichtige Förderbedingungen
Das Land Berlin gewährt im Rahmen der Projektförderung maximal 25 % der Personalkosten als Anteilsfinanzierung.
Gefördert werden Beschäftigungserhältnisse mit einer Mindestvergütung von 8,84 Euro pro Stunde und maximal 30 Wochenarbeitsstunden.
Eine höhere Vergütung bedarf der Zustimmung des Landes Berlin. Zu den Förderbedingungen gehören außerdem:
- Förderung der beantragten Maßnahmen durch die zuständigen Jobcenter
- Befürwortende Stellungnahme der zuständigen Fachverwaltung des Landes oder des Bezirks bzw. des Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit
- Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen aus arbeitsmarktrechtlichen Gründen über 25 Jahre alt sein.
Link zur Website
Kontakt
s. Link
Hinweis
Das Projekt Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
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Integration durch Qualifizierung
Fachkräfte mit Migrationshintergrund sollen genau das Wissen erwerben, was ihnen fehlt, um in einen Beruf zu finden.
Wer wird gefördert
Im Rahmen von ESF-Maßnahmen stellt das IQ Landesnetzwerk Berlin Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes bereit für die Zielgruppe:
Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss, die ein Anerkennungsverfahren durchlaufen und einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit ihres Abschlusses erhalten haben und für die die vorhandenen Fördermöglichkeiten des Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuches (SGBII/III) nicht greifen.
Was wird gefördert
Die Qualifizierungsmaßnahmen werden umgesetzt durch:
- "BeuthBonus Berlin" bei der Beuth Hochschule
- "MAZAB – Mit Anpassungsqualifizierung zum anerkannten Berufsabschluss“ bei zukunft im zentrum
- "Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten mit Migrationshintergrund im Rahmen der Anerkennungsgesetze in Berlin" bei der Charité International Academy
- "Individualisierte Anpassungsqualifizierung im Berliner Handwerk" bei der HWK
- "Berufsbezogene Sprachkurse für die Sozial- und Erzieherberufe sowie die nicht-akademischen Gesundheitsberufe in Berlin" bei WIPA in Kooperation mit dem Bildungswerk der Wirtschaft in Berlin Brandenburg (bbw)"Anpassungsqualifizierung für zugewanderte Pflegekräfte in Berlin" beim Europäischen Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft gGmbH
- "Beschäftigung in der Berliner Gesundheitswirtschaft" bei LIFE e.V..
Wichtige Förderbedingungen
Das IQ Landesnetzwerk Berlin arbeitet nicht für, sondern mit Migrantinnen und Migranten. Einen hohen Stellenwert hat auch das Thema Gender Mainstreaming: Ein Bildungsdienstleister konzentriert sich explizit auf Frauen, in diesem Fall auf hoch qualifizierte Migrantinnen.
Link zur Website
Kontakt
s. Link
Hinweis
Das Förderprogramm “Integration durch Qualifizierung (IQ)” wird gefördert durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Das IQ Landesnetzwerk Berlin wird koordiniert durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
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Integrationskurs
Es wird ein Integrationskurs vom Bundesamt für Migration (BAMF) und Flüchtlinge gefördert, der aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs besteht.
Wer wird gefördert
Spätaussiedler, Spätaussiedlerinnen und Zuwanderer, Zuwandererinnen. Für die verschiedenen Zuwanderungsgruppen gelten unterschiedliche Regelungen.
Was wird gefördert
Der Integrationskurs vermittelt im Sprachkurs Kenntnisse der deutschen Sprache. Im Orientierungskurs lernen die Teilnehmenden die grundlegenden Werte der deutschen Gesellschaft kennen.
Die Anmeldung zum Integrationskurs erfolgt über Bildungsunternehmen. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Insgesamt dauert er 645 Stunden. Möglich sind Vollzeit- und Teilzeitkurse.
Ein allgemeiner Integrationskurs kostet 645 Euro. Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit.
Wichtige Förderbedingungen
Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung)
Link zur Website
Kontakt
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Blaubach 13, 50676 Köln,
Bürgerservice Tel.: 0911 943-6390 von Montag bis Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr.
Hinweis
Integrationskursträger müssen einen Antrag beim BAMF stellen.
Personen mit Interesse an einem Integrationskurs finden Angebote in der Weiterbildungsdatenbank Berlin und wenden sich an die Bildungsanbieter.
Suche nach Integrationskursträger über das BAMF
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Joboption Berlin - Warum Minijob? Mach mehr draus!
Minijobber sollen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden.
Wer wird gefördert
Wenn Sie als Minijobberin oder Minijobber mehr aus Ihrem Job machen wollen, mehr über Ihre Rechte erfahren oder eine Ausbildung anstreben, Ihre Zukunft in einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung sehen oder vielleicht eine Selbstständigkeit erwägen, wenden Sie sich an uns.
Was wird gefördert
Modellprojekt Joboption Berlin, Aufgaben:
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Breite Sensibilisierung für Risiken und Folgen prekär-atypischer Beschäftigung und Werben für das Potenzial prekär-atypisch Beschäftigter zur Gewinnung von Fachkräften.
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Darstellung von strukturellen Entwicklungen des Arbeitsmarktes, die prekär-atypische Beschäftigung fördern, dies am Beispiel des Berliner Gastgewerbes.
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Analyse und Beschreibung der Geschäftsmodelle der Gig-Economy in Berlin, Darstellung der Auswirkungen auf Beschäftigung und Branchen.
Wichtige Förderbedingungen
Mehr zum Thema Arbeitsrecht beim Minijob und Publikationen können Sie den Handreichungen entnehmen.
Bezirkliche Netzwerke
Die Bezirklichen Netzwerke von Joboption Berlin öffnen den Zugang zu den zentralen Akteurinnen und Akteuren der lokalen Wirtschaft-, Arbeits-, Bildungs- und Beschäftigungspolitik. Mit Bezug auf die lokale Situation und Ausgangslage hinsichtlich Minijobs werden Netzwerkteilnehmende angesprochen und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gewonnen, die das Projekt mit eigenen Ressourcen unterstützen, Öffentlichkeit herstellen, Kontakte vermitteln, das Thema in die eigenen Zusammenhänge tragen und für die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werben. Netzwerkteilnehmende sind: Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister oder Stadträte, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsförderungen, IHK, Arbeitgeberservices der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, soziale Träger, Wirtschaftspolitische Interessenvertretungen sowie Unternehmensnetzwerke.
Joboption Berlin ist aktiv in den Berliner Bezirken
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Kontakt
ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH, Ahlhoff Albrechtstr. 11a 10117 Berlin Telefon: +49 030 280 32 08-6 Fax: +49 030 280 32 08-89 E-Mail: info@arbeitgestaltengmbh.de
Hinweis
Das Projekt wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
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Komm auf Tour – meine Stärken
Durch einen Erlebnisparcours mit sechs Stationen entdecken Schülerinnen und Schüler der 7./8. Klassen frühzeitig ihre Stärken und Interessen.
Wer wird gefördert
Schülerinnen und Schüler der 7./8. Klassen
Was wird gefördert
Das Projekt „komm auf Tour“ basiert auf einem positiven Ansatz, der sich an den Ressourcen der Jugendlichen orientiert. Der inhaltliche Fokus liegt auf dem Thema Stärkenentdeckung. Elemente aus der Berufsorientierung, Lebensplanung und geschlechterspezifische Arbeit werden integriert.
Wichtige Förderbedingungen
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Kontakt
s. link
Hinweis
Seit 2015 wird das Programm im Auftrag der Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales im Land Berlin umgesetzt und gemeinsam mit den drei Agenturen für Arbeit im Land Berlin sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finanziert.
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Kommit - Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung
Das Kooperationsmodell fördert die nachhaltige Integration von (geflüchteten) Menschen in den Arbeitsmarkt. Durch die individuelle und passgenaue Aus- und Weiterbildung eigener Fachkräfte soll ein Betrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit geleistet werden.
Wer wird gefördert
Zielgruppe sind Geringqualifizierte mit und ohne Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die keinem generellen Beschäftigungsverbot unterliegen. Durch die Flexibilität ist das Modell grundsätzlich für alle Branchen geeignet.
Unternehmen werden dabei unterstützt, die Potenziale (geflüchteter) Menschen ohne formalen Berufsabschluss zu nutzen und diese zu beschäftigen.
Was wird gefördert
Das Kooperationsmodell verknüpft Spracherwerb, berufliche Weiterbildung und Beschäftigung in einem Unternehmen – ganz individuell abgestimmt auf die Fähigkeiten und Kenntnisse der einzelnen Bewerberin bzw. des einzelnen Bewerbers.
In vier Phasen kommen die verschiedenen Kooperationspartner zum Tragen. Dies sind Unternehmen, Gewerkschaften, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
- Phase I: BAMF: Systematischer Spracherwerb durch Teilnahme am Integrationskurs in Vollzeit bis mind. Sprachniveau A2 (Dauer ca. 16 Wochen)
- Phase II: BAMF - BA - Arbeitgeber: Verzahnung Spracherwerb und Kontakt zum Betrieb über eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber; betriebliche Erprobung / Eignungsfeststellung und Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse in Teilzeit (Dauer ca. 14 Wochen, inklusive Vorbereitung auf die Prüfung des Integrationskurses) bis Sprachniveau B1
- Phase III: Arbeitgeber - BA - BAMF: Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit Einstieg in eine (möglichst abschlussorientierte Teil-) Qualifizíerung; ggf. begleitet durch berufsbezogene Sprachförderung
- Phase IV: Arbeitgeber - BA - BAMF: Gemeinsame Standortbestimmung und ggf. Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses bzw. individuelle Fortführung des Qualifizierungsweges; optional begleitet durch berufsbezogene Sprachförderung
Je nach (erreichtem) Sprachniveau ist auch ein Quereinstieg in Phase II oder Phase III realisierbar.
Unternehmen können einen Arbeitsentgeltzuschuss für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Die neuen Mitarbeiter/-innen bekommen die Lehrgangskosten und die notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) über einen Zuschuss erstattet. Flankierend steht der Bildungsträger als Ansprechpartner während der Qualifizierung zur Verfügung. Weitere berufsbezogene Sprachförderung ist auch während der Beschäftigung möglich.
Wichtige Förderbedingungen
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Kontakt
Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, Tel.: 0800-4 5555 20
Hinweis
Die Förderung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus Mitteln des Bundes
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Landesprogramm Mentoring
Azubis, die gefährdet sind, das Ausbildungsverhältnis abzubrechen, werden durch Begleitung und Mentoring von ehrenamtlichen Kräften gestärkt.
Wer wird gefördert
Die Förderung richtet sich an verschiedene Projekte im Stadtraum, welche die ehrenamtlichen Mentor/innen ausbilden und begleiten und die den Kontakt zu Unternehmen herstellen
Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:
- Hotel/Gastronomie/Tourismus
- Baugewerbe
- Schutz und Sicherheit
- Gesundheit
- Dienstleistungen
Was wird gefördert
Den Auszubildenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell auf die jeweilige Situation eingeht.
Im 1:1-Kontakt unterstützen die ehrenamtlich tätigen Mentorinnen und Mentoren die Auszubildenden als Mentees dabei, die Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule zu meistern, Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gesteckte Ziele zu verfolgen. Sofern Schwierigkeiten im Alltag eintreten, werden diese reflektiert und die Jugendlichen so bei deren Klärung unterstützt.
Wichtige Förderbedingungen
Im Landesprogramm Mentoring werden Projekte gefördert, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren.
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Kontakt
zgs consulkt GmbH Bernburger Straße 27 10963 Berlin
Anja Rakowski Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 69 00 85 -46 Fax: +49 30 69 00 85 -15 a.rakowski@zgs-consult.de
Hinweis
Das Landesprogramm Mentoring wird durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
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Landeszuschuss für KMU
Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse
Wer wird gefördert
Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos gemeldet sind,
Arbeitnehmer/innen, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, die einen Aufstockungsbetrag nach SGB II erhalten,
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus dem Bundesprogramm Bürgerarbeit, aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmer/innen aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II,
Teilnehmer und Teilnehmerinnen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme.
Was wird gefördert
Berliner Unternehmen können für die Einstellung von Arbeitslosen oder Teilnehmenden an Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen Zuschüsse erhalten.
Beratung und Begleitung
Für die Beratung zur Antragsstellung wurde bei der zgs consult GmbH eine Hotline eingerichtet (Telefon 030 28409284). Außerdem stehen den KMU und den eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Coaches zur Unterstützung und Begleitung durch das Projekt „Berliner Jobcoaching im ersten Arbeitsmarkt“ zur Verfügung.
Wichtige Förderbedingungen
Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind durch die KMU unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
- Der gesetzliche Mindestlohn wird gezahlt.
- Die Betriebsstätte ist in Berlin.
- Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den letzten sechs Monaten nicht vor.
- Auszubildende wurden im letzten halben Jahr übernommen.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen erhalten die Unternehmen die Höchstfördersumme, in Abhängigkeit vom Gehalt bis zu 12.000 Euro. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
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Kontakt
zgs consult GmbH Geschäftssitz
Bernburger Straße 27
10963 Berlin
Kerstin Glante Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 28 409 -515 Fax: +49 30 28 409 -210 k.glante@zgs-consult.de
Hinweis
Das Projekt Landeszuschuss für KMU wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert.
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Lohnkostenzuschüsse für Ältere
Mit dem Lohnkostenzuschuss wird die Eingliederung älterer Beschäftigter in Berlin gefördert
Wer wird gefördert
Arbeitgeber werden für die Einstellung von älteren Arbeitssuchenden unterstützt. Die Älteren werden durch Coaching und Qualifizierung gefördert.
Was wird gefördert
Neben dem Lohnkostenzuschuss für Unternehmen, erhalten die älteren Beschäftigten ein begleitendes Coaching und Qualifizierungsangebote.
Wichtige Förderbedingungen
Die ergänzenden Lohnkostenzuschüsse sind eine langfristige, für Sicherheit sorgende Perspektive für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Die einzustellende Arbeitnehmerin bzw. der einzustellende Arbeitnehmer ist mindestens 50 Jahre alt.
- Es entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mindestens durchschnittlich 15 Stunden wöchentlich.
- Der Stundenlohn entspricht mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn.
Der Lohnkostenzuschuss wird gewährleistet, wenn der Träger von einer Berliner Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter eine Förderung nach § 88 ff. SGB III i. V. m. § 131 SGB III erhält. Diese Förderung sollte mindestens 50 % des berücksichtigungsfähigen Entgelts betragen. Ist die Förderung geringer, kann der Träger die Differenz mit Eigenmitteln/Drittmitteln ausfinanzieren.
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MUMM - Mutter und Migrantin. Motiviert im Job
Mütter internationaler Herkunft, die ein Studium abgeschlossen haben, werden beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützt.
Wer wird gefördert
Sie sind selbst Mutter mit Migrationshintergrund und interessieren sich für eine Projektteilnahme?
Sie stehen im Beruf und wollen sich als Mentorin oder Mentor für unsere Projektteilnehmerinnen engagieren?
Sie sind Personalverantwortliche oder Personalverantwortlicher und auf der Suche nach passenden Fachkräften?
Was wird gefördert
MUMM unterstützt die Teilnehmerinnen durch
- Empowerment, Beratung und Information beim Einstieg oder der Rückkehr in den Beruf.
- Ziel-/Potenzialanalyse
- Workshops zu Bewerbung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Stress- und Zeitmanagement sowie Skills for Work (Präsentation, Diversity)
- Erfolgsteams zur gegenseitigen Unterstützung mit anderen Projektteilnehmerinnen
- Einstiegscoaching nach dem Start im Job
- Praxistage in Unternehmen, Mentoring und/oder Sprachtandem
Wichtige Förderbedingungen
Das Projekt "MUMM - Mutter und Migrantin. Motiviert im Job" wird im Rahmen des Programms "Stark im Beruf. Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union und von der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Rahmen des Programms BerlinArbeit gefördert.
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Nachqualifizierung
Förderung der beruflichen Nachqualifizierung mit dem Ziel, einen Berufsabschluss zu erlangen.
Wer wird gefördert
Jugendliche und junge Erwachsene ab 20 Jahre, die
- über (erste) berufliche Vorerfahrungen (z. B. aus abgebrochenen Ausbildungen, Beschäftigung im jeweiligen Berufsfeld, Weiterbildungen) verfügen und einen (anderen) Berufabschluss erwerben möchten
- Kompetenzen in beruflichen Teilbereichen aktualisieren wollen (z. B. Berufsrückkehrerinnen oder Berufsrückkehrer, Arbeitsuchende, die längere Zeit nicht im Beruf gearbeitet haben) oder (zunächst) nur eine modulare Teilqualifikation erwerben möchten
- über im Ausland erworbene Abschlüsse verfügen und eine Anpassungsqualifizierung benötigen
Was wird gefördert
Modulare Nachqualifizierungsangebote in den Branchen
- Büro/Handel
- Gastronomie/Hotel
- IT/Medien
- Handwerk/Bau/Elektro
- Gesundheit/Erziehung/Körperpflege
- Dienstleistungen
Wichtige Förderbedingungen
Angebote von SANQ:
- Beratung von arbeitslosen An- und Ungelernten hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten und Wege sich beruflich weiter zu qualifizieren bzw. einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.
- Beratung und Schulung von Bildungsträgern hinsichtlich der Umsetzung von abschlussorientierten modularen Nachqualifizierungskonzepten
- Information und Beratung von Betrieben bezüglich der Umsetzung des Nachqualifizierungsansatzes in Betrieben und Gewinnung von geeigneten Betrieben in relevanten Berufen für die Umsetzung in Qualifizierungs- oder geförderten Beschäftigungsmaßnahmen
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Kontakt
SANQ und Projekt „Fachberatung berufliche Qualifizierung“ (FBQu)
Karl-Schrader-Str. 6
10781 Berlin-Schöneberg
Tel.: 030-23628666
E-Mail: fachberatung@sanq.de
Hinweis
Die Förderung von Nachqualifizierung ist über Bildungsgutscheine nach SGB III § 81 (auch für SGB II Kunden) sowie im Rahmen von ESF-Projekten möglich
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Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde (NRAV)
Das Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde unterstützt Berliner KMU bei der Fachkräftesicherung.
Wer wird gefördert
Die Verbünde unterstützen regional ansässige Unternehmen bei der Fachkräftesicherung, stimmen Strategien zur Fachkräftesicherung im Bezirk zwischen den Akteuren und Partnern ab und entwickeln gemeinsam mit diesen wirtschaftsorientierte Konzepte.
Die erfolgreichen Strukturen des NRAV sollen genutzt werden, um die neuen Herausforderungen der Fachkräfte-/Nachwuchskräftesicherung von Unternehmen einerseits und der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern andererseits auf regionaler und überregionaler Ebene erfolgreich zu meistern und die Kooperation und Verzahnung zwischen Schulen und Unternehmen, hier insbesondere der KMU, weiterzuentwickeln.
Die Pfefferwerk AG organisiert auf der Berliner Ebene Jour fixe mit den eingebundenen Berliner Partnerinnen und Partnern sowie den Leitbetrieben, um Arbeitsschwerpunkte abzustimmen, Erfahrungen bei der Fachkräftesicherung auszutauschen und gute Beispiele zu präsentieren. Außerdem obliegt ihr die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit.
Was wird gefördert
Das Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde koordiniert die 12 regionalen Ausbildungsverbünde auf der Berliner Ebene und informiert die Leitbetriebe sowie regional eingebundenen Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner über die aktuellen Entwicklungen zur Fachkräftesicherung und zu Schülerpraktika in Berlin.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
Pfefferwerk Aktiengesellschaft
Christine Scherer (Projektleitung)
Ulrike Fey (Koordination/Beratung)
Rainer Holland (Koordination/Beratung)
Christinenstr. 18-19
10119 Berlin
Tel.: 030 225091 87
E-Mail: nrav@pwag.net
Hinweis
Das Projekt „Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin“ wird im Rahmen des Programms BerlinArbeit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durchgeführt und mit Mitteln des Landes Berlin gefördert.
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Perspektiven für Flüchtlinge
Vorbereitung Geflüchteter auf versicherungspflichtige Beschäftigung. Es werden vorhandene berufsfachliche Kenntnisse und Stärken der/des Teilnehmenden ermittelt. Vermittlungs- und Integrationsfachkräften stehen wertvolle Informationen für den weiteren Integrationsprozess zur Verfügung.
Wer wird gefördert
Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, Geduldete sowie Asylbewerber/innen mit Zugang zum Arbeitsmarkt.
Was wird gefördert
Die insgesamt 12-wöchige Maßnahme gliedert sich in drei Phasen:
1. Phase (vier Wochen)
- Eingangsgespräch (Abklären der individuellen Ausgangslage, Erstellen eines umfassenden Profils, Erkennen weiterer Handlungsbedarfe)
- Informationen über die Möglichkeit der Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse
- Informationen über den deutschen Arbeitsmarkt
2. Phase (6 Wochen)
- Kompetenzfeststellung im „Echtbetrieb“ (in der Regel bei einem Arbeitgeber; in Ausnahmefällen auch in den Werkstätten des Maßnahmeträgers). Die Akquise der Betriebe obliegt den Maßnahmeträgern, die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt wurden.
3. Phase (zwei Wochen)
- Bewerbungsunterstützung
- Allgemeine Informationen über die Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche
- Unterstützung im Umgang mit der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit und deren Funktionen
Während der gesamten Maßnahmedauer werden berufsbezogene deutsche Sprachkenntnisse vermittelt bzw. vertieft.
Die Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit umfassenden Angaben zu den festgestellten Kompetenzen sowie Empfehlungen zu weiteren Handlungsbedarfen.
Wichtige Förderbedingungen
Die Teilnehmer/innen sollen über Sprachkenntnisse verfügen, die es zulassen, den Inhalten der Maßnahme zu folgen. Dies ist in der Regel nach der Teilnahme an einem Integrationskurs der Fall.
Link zur Website
Kontakt
Arbeitnehmer-Service der Bundesagentur für Arbeit:
0800-4555500
Hinweis
Die Finanzierung der Teilnahme erfolgt durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Erkundigen Sie sich bei Interesse bei Ihrer regional zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter, ob die Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme gefördert werden kann.
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Qualifizierung für Beschäftigung
Qualifizierung von Menschen in Beschäftigungsmaßnahmen
Wer wird gefördert
Neben den Teilnehmenden von Arbeitsgelegenheiten können auch Beschäftigte in Arbeitsverhältnissen, Beschäftigte des Bundesprogramms Bürgerarbeit oder anderer Beschäftigungsmaßnahmen an den Maßnahmen teilnehmen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die die Grundlagen für eine anschließende Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig unterstützen. Es werden vorrangig Maßnahmen angeboten, die inhaltlich zu den im Rahmen der Beschäftigung zu verrichtenden Tätigkeiten passen und beruflich werthaltige Kenntnisse vermitteln. Zur Vermeidung von übermäßiger Fluktuation können vorgeschaltete Einführungsmodule gefördert werden.
Für Teilnehmende mit Migrationshintergrund können zusätzliche Sprachmodule gefördert werden. Eigenständige Deutschkurse ohne Vermittlung berufsspezifischer Kenntnisse sind nicht zugelassen.
Wichtige Förderbedingungen
Die Teilnahme basiert auch in diesem Programm auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und findet innerhalb der Laufzeit der Beschäftigungsmaßnahmen statt.
Antragsberechtigt sind geeignete Bildungsträger, Träger der überbetrieblichen Ausbildung oder Beschäftigungsträger, die die Qualifizierung selbst durchführen sowie einen Nachweis ihrer Qualitätssicherung vorweisen können.
Für Teilnehmende des Bundesprogramms Bürgerarbeit müssen aufgrund der Kofinanzierung spezifische Maßnahmen angeboten werden, die ausschließlich über Landesmittel zu finanzieren sind.
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Regionalbüro.
Link zur Website
Kontakt
zgs consult GmbH
Geschäftssitz Bernburger Straße 27 10963 Berlin
Tel.: 030 / 69 00 85 – 14
Ansprechpartner/innen s. Link
Hinweis
Das Programm Qualifizierung für Beschäftigung ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
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Qualifizierung vor Beschäftigung
Mit dem Förderinstrument Qualifizierung vor Beschäftigung werden Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Weiterbildung umgesetzt. Diese Maßnahmen ermöglichen den Erwerb von Teilfeldqualifikationen innerhalb eines Berufsfeldes.
Wer wird gefördert
Die Qualifizierungsangebote richten sich an arbeitslos gemeldete Berliner und Berlinerinnen, insbesondere an folgende Zielgruppen:
- Menschen mit Migrationshintergrund
- Jugendliche ohne Schulabschluss
- alleinerziehende Mütter und Väter
- Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer
- Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher
- Existenzgründerinnen, Existenzgründer und Selbstständige im Leistungsbezug
- Menschen mit besonderem Bedarf an Grundbildungskompetenzen
- geflüchtete Menschen, die im ALG II-Bezug sind
Was wird gefördert
- Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Kompetenzen für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
- Verbesserung der sozialen Kompetenzen langzeitarbeitsloser und marktferner Teilnehmer und Teilnehmerinnen
- Verbesserung der Chancen von jungen Erwachsenen ohne Schulabschluss
Wichtige Förderbedingungen
Antragsberechtigt sind Berliner Bildungsträger, deren Eignung zur Durchführung von berufsbildenden Qualifizierungsmaßnahmen durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden kann.
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START-Stipendienprogramm für engagierte Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
Stipendium für engagierte Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
Wer wird gefördert
Das Stipendienprogramm START begleitet engagierte Jugendliche mit Migrationshintergrund auf ihrem Weg zu einem höheren Schulabschluss, fördert ihr gesellschaftliches Engagement und möchte damit ihre Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhöhen.
Was wird gefördert
START will junge Menschen bei ihrer Entwicklung unterstützen – als Beitrag zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Deutschland, als Ansporn zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung und als Investition in die Zukunft.
Das START-Stipendium umfasst eine materielle und eine ideelle Förderung. Das bedeutet, dass die Stipendiat/innen eine finanzielle Unterstützung für ihre Bildungsausgaben erhalten und von einem umfassenden Bildungsprogramm profitieren.
Letzteres bildet das Herzstück der START-Förderung. Durch das vielseitige Angebot und das Miteinander im Stipendium werden die individuellen Fähigkeiten und Interessen der Stipendiat/innen zu wirkungsvollen Kompetenzen entwickelt, bestehende Talente weiter ausgebaut und in Projekten erprobt und gefestigt. Dabei übernehmen die Stipendiat/innen Verantwortung und wachsen in ihre Rolle als wichtige Akteure unserer Gesellschaft hinein.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
START-Stiftung gGmbH
Tel.: 069 300 388 - 400
E-Mail: info@start-stiftung.de
Hinweis
START-Stiftung ist ein Projekt der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung – gemeinnützige GmbH Friedrichstraße 34 60323 Frankfurt am Main.
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Steuerrückerstattung des Finanzamtes
Kosten für die berufliche Aus- oder Weiterbildung können bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Wer wird gefördert
Alle Personen, die eine Einkommenssteuererklärung abgeben, können beruflich bedingte Bildungskosten geltend machen.
Was wird gefördert
Persönliche Ausgaben für berufliche Ausbildung und Fortbildung und auch die angefallenen Nebenkosten (Fahrt, Unterkunft usw.) können steuerlich geltend gemacht werden. Sie sollten sachgemäß begründet sein.
Wichtige Förderbedingungen
Aufwendungen für eine Erstausbildung sind beschränkt als Sonderausgaben abziehbar.
Für eine Erstausbildung im Dienstverhältnis, eine Zweitausbildung oder eine Weiterbildung können die Ausgaben hingegen unbegrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen z.B. Teilnahmegebühren, beruflich veranlasste Sprach- oder IT-Kurse, Fachliteratur, ein häusliches Arbeitszimmer, Fahrten zum Veranstaltungsort oder zu Lern- und Arbeitsgemeinschaften, Übernachtungskosten, Verpflegungspauschalen oder anteilige Internetkosten. Vom Betrieb getragene Weiterbildungen sind Betriebsausgaben. Diese Leistungen kommen dem Arbeitgeber und den Beschäftigten zugute, ohne dass Sozialausgaben anfallen.
Falls bei der Weiterbildung den Aufwendungen nur ein geringeres Einkommen entgegensteht, kann man die Differenz als vorweggenommene Werbungskosten für künftige Steuererklärungen vortragen. Deswegen lohnt es sich, alle Ausgaben für die Weiterbildung zu dokumentieren.
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Kontakt
Örtliches Finanzamt, Steuerbüro
Hinweis
Lassen Sie sich von einem Steuerbüro oder Lohnsteuerhilfeverein beraten. Alternativ können Sie ein digitales Programm für die Steuererklärung nutzen.
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Stipendiendatenbank für Studierende
Studierende bekommen einen Überblick über mögliche Stipendien
Wer wird gefördert
Stipendien können Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten sowie Promovierende nutzen.
Auf der Basis eines individuellen Profils werden konkrete Stipendien zur Bewerbung empfohlen. Die einzelnen Stipendien sind unterschiedlich strukturiert und können den Lebensunterhalt und Aufwendungen fürs Studium umfassen.
Was wird gefördert
Die einzelnen Stipendien sind unterschiedlich strukturiert und können den Lebensunterhalt und Aufwendungen fürs Studium umfassen.
Wichtige Förderbedingungen
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Kontakt
siehe Link zur Webseite
Hinweis
Je früher Du mit Deiner Recherche anfängst, desto früher kannst Du eine Förderung erhalten und desto schneller kannst Du Dich nur auf Dein Studium konzentrieren. Viele Stiftungen haben nur eine Deadline im Jahr. Wenn Du diese gerade verpasst hast, musst Du ein weiteres Jahr warten, bis Du Dich dort bewerben kannst.
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Stipendienprogramm Welcome der Deutschen Universitätsstiftung
Bachelor-Studierenden eine 1:1-Betreuung durch fach- und studienortnahe Hochschullehrer/innen zur Verfügung zu stellen. U. a. durch Workshops, Coachings, Netzwerke und Büchergeld ein erfolgreiches Studium und den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.
Wer wird gefördert
Gefördert werden in Deutschland lebende Bachelor-Studierende an deutschen Universitäten, Kunst- oder Musikhochschulen (Medizin, Geistes- oder Wirtschaftswissenschaften), die aus Flüchtlingsgebieten stammen. Voraussetzungen für das Stipendium sind weiterhin eine Immatrikulation, Deutschkenntnisse auf C1-Niveau sowie eine BAföG- oder adäquate Finanzierung.
Was wird gefördert
Im Rahmen des Stipendiums sind folgende Leistungen vorgesehen:
- Vermittlung eines/r fach- und ortsnahen Hochschullehrers/in als Mentor/in,
- Begleitung der Mentoring-Beziehung durch die Deutsche Universitätsstiftung,
- Seminare zur Entwicklung von Schlüsselkompetenzen (u. a. Selbst- und Lernmanagement, Bewerbungstraining, wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben, interkulturelle Kompetenzen),
- weitere freiwillige Seminarangebote,
- Reisekostenerstattung für Seminare und Fahrten, die mit dem Stipendienprogramm Welcome in Verbindung stehen,
- Coachings zur individuellen Karriere- und Lebensplanung in Krisen- bzw. Umbruchsituationen,
- Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und Einbindung in relevante Netzwerke,
Bereitstellung eines Büchergeldes in Höhe von 600 Euro pro Jahr, insofern kein Vollstipendium einer anderen Institution erfolgt.
Wichtige Förderbedingungen
Das Stipendienprogramm Welcome richtet sich nicht an Master-Studierende.
Link zur Website
Kontakt
geerdsen@deutsche-universitaetsstiftung.de
Deutsche Universitätsstiftung Rheinallee 18-20 53173 Bonn
Hinweis
Die Förderung erfolgt durch die Deutsche Universitätsstiftung aus Stiftungsmitteln.
Bewerbung sind mit einem Motivationsschreiben (max. eine Seite), in dem die Erwartungen an das Stipendium genannt werden, einem tabellarischen Lebenslauf (max. 2 Seiten) sowie Zeugnissen und der Immatrikulationsbescheinigung ausschließlich elektronisch und in einer pdf-Datei zusammengefasst per E-Mail zu senden.
Auf die Gewährung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Studienkredit der KfW
Unterstützung von Studierenden an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
Wer wird gefördert
Alle Studenten und Studentinnen zwischen 18 und 44 Jahren, die zu folgenden Gruppen gehören:
- Deutsche Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige
- EU-Staatsangehörige
- Sogenannte Bildungsinländer, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.
Was wird gefördert
Die Studierenden erhalten einen zinsgünstigen Kredit für:
- ein grundständiges Erststudium,
- ein Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium),
- ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (postgraduales Studium),
- einen Master (postgraduales Studium) oder
- eine Promotion
- Studien- und Lebenshaltungskosten.
Wichtige Förderbedingungen
Unter https://onlinekreditportal.kfw.de/BK_Kreditantrag/KfwFormularServer/Studienkreditantrag/Allgemeines steht Ihnen das Antragsformular zur Verfügung. Anhand der eingegebenen Daten wird automatisch ein Vertragsangebot erstellt, das Sie ausdrucken können.
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Kontakt
0800 539 9003 (kostenfreie Servicenummer)
Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr
Hinweis
Für Studierende, die die Altersgrenze überschritten haben, aber bereits Semester in dem aktuell zu fördernden Studiengang absolviert haben, werden die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Semester dem Höchstalter entsprechend zugerechnet.
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Übergangsgeld
Förderung von Menschen mit Behinderung zur Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme
Wer wird gefördert
Menschen mit einer Behinderung, die sich beruflich qualifizieren wollen.
Was wird gefördert
Sie haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie die Vorbeschäftigungszeit erfüllen und an einer Maßnahme
- der beruflichen Weiterbildung,
- der Berufsausbildung oder
- der Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen Behinderung erforderlichen Grundausbildung teilnehmen,
für die besondere Leistungen erbracht werden.
Wichtige Förderbedingungen
Auch wenn Sie die Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übergangsgeld haben, wenn Sie innerhalb des letzten Jahres vor Beginn der Teilnahme an der Maßnahme zum Beispiel eine schulische Ausbildung, die einer betrieblichen Berufsausbildung gleichgestellt ist, erfolgreich abgeschlossen haben.
Der Zeitraum von einem Jahr verlängert sich um Zeiten in denen Sie nach dem Erwerb des Prüfungszeugnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren.
Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsfachkraft.
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Kontakt
Die örtliche Agentur für Arbeit
Service-Hotline für Arbeitnehmer/innen:
0800 4 5555 00
Hinweis
Das Programm wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
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Weiterbildungsförderung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz) - vormals WeGebAU
Unterstützung der beruflichen Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Zwecke der Kompetenzanpassung und -weiterentwicklung an den technologischen Fortschritt und Strukturwandel.
Wer wird gefördert
Alle Beschäftigten mit bestehendem Arbeitsverhältnisses. Dabei kann eine Förderung unabhängig von vorhandener Ausbildung, vom Alter und der Betriebsgröße erfolgen.
Besonderes Augenmerk liegt auf Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten durch die Digitalisierung ersetzt werden können, die vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem sogenannten Engpassberuf anstreben.
Was wird gefördert
Abschlussorientierte Weiterbildungen für geringqualifizierte Beschäftigte, die direkt oder schrittweise zu einen Berufsabschluss führen, als auch Anpassungsqualifizierungen für sonstige ungelernte Arbeitnehmer/innen oder erfahren Beschäftigte mit Berufsabschluss. Der Abschluss muss dabei länger als vier Jahre zurückliegen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße. Ein Eigenanteil wird vorausgesetzt. Für die Fehlzeiten wird - abhängig von der Betriebsgröße - ein Arbeitsentgeltzuschuss geleistet.
- Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 100 Prozent sowie bis zu 75 Prozent zum Arbeitsentgelt.
- Kleine und mittlere Unternehmen (mind. zehn und weniger als 250 Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 50 Prozent bzw. bis zu 100 Prozent, insofern Beschäftigte schwerbehindert oder älter als 45 Jahre sind sowie bis zu 50 Prozent zum Arbeitsentgelt.
- Größere Unternehmen (mind. 250 und weniger als 2.500 Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten sowie zum Arbeitsentgelt von bis zu 25 Prozent.
- Große Unternehmen (2.500 und mehr Beschäftigte): Zuschuss zu den Weiterbildungskosten von bis zu 15 Prozent bzw. bis zu 20 Prozent, insofern Betriebsvereinbarungen und/oder Tarifverträge zur beruflichen Weiterbildung vorliegen sowie bis zu 25 Prozent zum Arbeitsentgelt.
Das Nachholen eines Berufsabschlusses (Teilquakifikation, Umschulung, Vorbereitung auf Externen-/Nichtschülerprüfung) können unabhängig von der Betriebsgröße 100 Prozent zu den Kosten sowie bis zu 100 Prozent beim Arbeitsentgelt gefördert werden.
Wichtige Förderbedingungen
- während der letzten vier Jahre darf keine Förderung für die betreffende Person über dieses Programm erfolgt sein.
- Das Unternehmen stellt den Antrag bei der örtlichen Agentur für Arbeit vor Beginn der Qualifizierung.
- Die Beschäftigen müssen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben.
- Die Maßnahme wird außerhalb des Betriebes, dem sie angehören, durchgeführt.
- Die Dauer einer Maßnahme muss mindestens 120 Stunden betragen und diese muss ganz oder teilweise während der eigentlichen Arbeitszeit stattfinden.
- Es werden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
- Der Träger und die Maßnahme sind für die berufliche Weiterbildungsförderung zugelassen.
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Kontakt
Wenden Sie Sich bitte an die regionale Agentur für Arbeit am Standort des Arbeitgebers, den Arbeitgeberservice oder an die Service-Hotline für Arbeitgeber unter 0800 4 5555 20.
Hinweis
Die Förderung erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice)
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Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach sehr gutem Berufsabschluss bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Wer wird gefördert
Die Absolventinnen und Absolventen müssen unter 25 Jahre alt sein (dabei können die Zeiten für Elternzeit und Ähnliches angerechnet werden).
Das Kriterium "qualifiziert" wird nachgewiesen durch
- das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut “ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
- besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
- einen begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Was wird gefördert
Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen oder berufsbegleitendes Studium, die fachlich auf der Berufsausbildung aufbauen.
Wichtige Förderbedingungen
Beschäftige stellen den Antrag an die Institution, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist bzw. war.
Link zur Website
Kontakt
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung mbH
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
Tel.: 0228 62931-0
E-Mail: info@sbb-stipendien.de
Hinweis
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
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Zweiter Bildungsweg
Nachholen von Schulabschlüssen
Wer wird gefördert
Beschäftigte, die einen Schulabschluss nachholen wollen
Was wird gefördert
Der zweite Bildungsweg eröffnet die Möglichkeit, einen gewünschten Abschluss, den Sie in der Schulzeit nicht erreicht haben, nachzuholen. Das Berliner Bildungssystem bietet so die Chance, sich durch lebenslanges Lernen persönlich weiterzuentwickeln und auf die sich verändernden Anforderungen des Berufslebens zu reagieren.
Wichtige Förderbedingungen
Link zur Website
Kontakt
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Tel.: 030 90227 5050
E-Mail: post@senbjw.berlin.de
Hinweis
Zu den einzelnen Fördermöglichkeiten informieren Sie sich über die Web-Site der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
Die allgemeine Hochschulreife können nicht berufstätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Berliner Kollegs im Tagesunterricht erwerben. Für Berufstätige gibt es die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife in Abendkursen an den Abendgymnasien zu erreichen.
Eine Förderung kann durch Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler (Schülerbafög) möglich sein. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung des Bezirkes zuständig, in dem der/die Auszubildende wohnt. Besucht der/die Auszubildende ein Kolleg, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Kollegs.
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